Energieausweise
Der Energieausweis nach DIN 18599 informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer der letzten drei Jahre. Das Nutzerverhalten beeinflusst die Ergebnisse.
Bedarfsausweis
Er ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustands, der Anlagentechnik und der Gebäudehülle – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.