Energieausweise

 

Der Energieausweis nach DIN 18599 informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung  gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: 

Verbrauchsausweis

 Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer der letzten drei Jahre. Das Nutzerverhalten beeinflusst die Ergebnisse.




 Bedarfsausweis

 Er ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustands, der Anlagentechnik und der Gebäudehülle – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.



Welche Art des Energieausweises erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Gebäudeart und dem energetischen Standard ab.